Termine

August
23.08.
19:00
Übung mit dem neuen HLF 10/6

Alle die Interesse haben am neuen HLF 10/6, treffen sich regelmäßig jeden Monatag 19:00 Uhr am Gerätehaus.

 
29.08.
10:00
Tag der offenen Tür
Heddesbach
Treffpunkt:

9:30 Uhr Gerätehaus

Kleiderordnung:

Feuerwehr-Sweatshirt & Kappe

 
30.08.
19:00
Übung mit dem neuen HLF 10/6

Alle die Interesse haben am neuen HLF 10/6, treffen sich regelmäßig jeden Monatag 19:00 Uhr am Gerätehaus.

 
September
05.09.
10:00
Tag der offenen Tür
Heiligkreuzsteinach
Treffpunkt:

9:30 Uhr Gerätehaus

Kleiderordnung:

Feuerwehr-Sweatshirt & Kappe

 
06.09.
19:00
Übung mit dem neuen HLF 10/6

Alle die Interesse haben am neuen HLF 10/6, treffen sich regelmäßig jeden Monatag 19:00 Uhr am Gerätehaus.

 
09.09.
18:30
Maschinistentreffen

Es gibt Arbeiten an den Fahrzeugen, Geräten, Atemschutzmasken und dem Funkraum.

Jede helfende Hand ist gerne gesehen!

 
13.09.
19:00
Übung mit dem neuen HLF 10/6

Alle die Interesse haben am neuen HLF 10/6, treffen sich regelmäßig jeden Monatag 19:00 Uhr am Gerätehaus.

 
17.09.
19:00
Übung
Gruppenführer
Ort:

Gerätehaus

Thema:

Neues HLF 10/6

 
19.09.
10:00
Teltschikturmfest  
26.09.
08:00
Übung
Gruppenführer
Ort:

Gerätehaus

Thema:

Neues HLF 10/6

 
26.09.
14:00
Fahrzeugübergabe HLF 10/6
Ort:

Pflegeheim Erlbrunner Höhe

 

News

Pausenspiele

Wetter

Besucher

Besucherstatistik

Besucher gesamt: 47.759
Besucher heute: 1
Besucher gestern: 24
Max. Besucher pro Tag: 104
Seitenaufrufe gesamt: 100.292
Aufrufe dieser Seite: 767

Wespen stehen unter Naturschutz

Wespe Ein Wespennest wird nicht mehr von der Feuerwehr beseitigt. Vielmehr ist dies Sache von Schädlingsbekämpfern.

Zwischen Mai und September melden sich bei den Feuerwehren viele besorgter Bürger, die sich durch Wespen gestört oder bedroht fühlen. Grund des Anrufs sind Wespennester, die oft in Rollladenkästen, im Dachvorsprung oder in Mauernhohlräumen, Hecken und Büschen entstanden sind.

Wespen stehen seit einiger Zeit unter Naturschutz und dürfen deshalb in der Regel nicht vernichtet werden. Wenn möglich müssen die Wespen umgesiedelt werden. Nur in Ausnahmefällen, wenn die Umsiedelung technisch beziehungsweise praktisch nicht durchführbar ist und eine erhebliche Gefährdung oder Störung für Menschen oder Tiere ist, ist die Vernichtung zulässig.

Die Feuerwehr ist weder für die Umsiedelung noch für die ausnahmsweise Vernichtung zuständig, heißt es in einer Pressemitteilung. Die früher praktizierte Hilfe, bevor Wespen unter Naturschutz gestellt worden sind, ist nicht mehr möglich.

Fachleute für solche Fälle finden sich im Branchenbuch unter der Rubrik "Schädlingsbekämpfer". Wenn man unter Berücksichtigung des Naturschutzgesetzes ein Wespennest selbst beseitigen will, erhält man auch geeignete Mittel bei den Fachmärkten für Bau oder Landwirtschaft. Allerdings sollte äußerst vorsichtig vorgegangen werden.

Mehr Informationen finden Sie hier:

Frank Zocher
geändert am 26. 03. 2009